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   BGH, 05.05.1988 - VII ZR 253/87   

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https://dejure.org/1988,1250
BGH, 05.05.1988 - VII ZR 253/87 (https://dejure.org/1988,1250)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1988 - VII ZR 253/87 (https://dejure.org/1988,1250)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - VII ZR 253/87 (https://dejure.org/1988,1250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistungsanspruch - Gartenhof - Außenwände - Nachbesserung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633
    Gewährleistungsansprüche des Erwerbers eines im Gartenhofstil errichteten Hauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsansprüche bei im Gartenhofstil errichteten Häusern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 104, 262
  • NJW 1988, 2238
  • NJW-RR 1988, 1100 (Ls.)
  • MDR 1988, 853
  • DB 1988, 2299
  • BauR 1988, 461
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86

    Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - VII ZR 253/87
    Das Berufungsgericht hat die als »Kaufvertrag« bezeichnete vertragliche Vereinbarung, die die Errichtung und Übereignung eines Neubaus zum Gegenstand hat, in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Senatsurteil BGHZ 101, 350, 352 m. w. Nachw.) zutreffend als Werkvertrag angesehen und den Umfang und Inhalt der gegenseitigen Rechte und Pflichten auf der Grundlage dieses Vertragstyps durch Auslegung ermittelt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats richten sich die Ansprüche des Erwerbers eines neu errichteten Hauses wegen Sachmängeln an der vertraglich vereinbarten Leistung grundsätzlich einheitlich nach Werkvertragsrecht (zuletzt Senatsurteil BGHZ 101, 350, 352 m. w. Nachw.).

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B

    Auszug aus BGH, 05.05.1988 - VII ZR 253/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die isolierte Vereinbarung der Gewährleistungsregeln des § 13 VOB/B gemäß § 11 Nr. 10 f AGB-Gesetz unwirksam, wenn sie auf eine vom Auftragnehmer gestellte Vertragsbedingung zurückgeht (zuletzt Senatsurteil NJW 1987, 2373, 2374 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Der Umfang der von der Klägerin zu leistenden Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels ihres Gewerks durch Austausch der System-/Dämmplatte umfasst auch die Ausführung von Werkleistungen in Bereich außerhalb ihres Gewerks, insbesondere die De-/Remontage des Estrichs sowie Vor- und Nacharbeiten wie z.B. die De-/Remontage von Einbauten und Maler-/Renovierungsarbeiten (vgl. Palandt-Sprau, a.a.O., § 635, Rn 4/6 mwN; BGH, Urteil vom 17.02.1999, X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813; BGH, Urteil vom 05.05.1988, VII ZR 253/87, BGHZ 104, 262; BGH, Urteil vom 15.07.1972, VIII ZR 101/70, WM 1972, 800; OLG Naumburg, Urteil vom 15.11.2011, 1 U 51/11, NJW-RR 2012, 463; vgl. auch Faust BauR 2010, 1818).
  • OLG Köln, 10.07.1996 - 27 U 109/95

    Zahlungsanspruch einer GmbH gegen ihre ehemalige Alleingesellschafterin und

    Diese Grundsätze gelten auch für den eine GmbH vertretenden Geschäftsführer (BGH NJW 1988, 2238; NJW-RR 1991, 1313; NJW 1994, 2220; 1995, 1544).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 11 U 166/00

    Rückabwicklung eines Vertrages betreffend den Erwerb eines gewerblichen Objekts

    Für eine auf positive Vertragsverletzung gestützte Vertreterhaftung ist im Übrigen nicht schlüssig vorgetragen, dass der Beklagte zu 2) mit dem erforderlichen wirtschaftlichen Eigeninteresse gehandelt oder dass der Kläger besonderes Vertrauen des Beklagte zu 2) in Anspruch genommen hat (vgl. dazu BGH NJW 1986, 587; 1988, 2238; 1994, 2220; 1995, 1544; NJW-RR 1989, 111; 1991, 1313; Palandt/Heinrichs, 60.Aufl., § 276 Rn. 92 ff., 97 mit weiteren Nachweisen).
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